AGB – WIP Media / FitnessGrowth

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WIP Media / FitnessGrowth – Robin Hillman
Johann-Jakob-Astor-Straße 31
69190 Walldorf

Gegenstand des Vertrages

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen WIP Media / FitnessGrowth (nachfolgend „Agentur“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes in Schriftform vereinbart wurde. Mündliche Nebenabreden entfalten keine Wirksamkeit.

1.2 Vertragsgegenstand ist die Planung, Konzeption, Durchführung und Auswertung digitaler Werbemaßnahmen sowie damit zusammenhängender Leistungen, insbesondere auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder vergleichbaren Kanälen. Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage des jeweils individuell vereinbarten schriftlichen Angebots, welches integraler Bestandteil dieses Vertrages ist.

1.3 Gegenstand des Vertrages sind insbesondere: Strategieberatung und Angebotsentwicklung, Erstellung und Produktion von Werbemitteln (inkl. Videodreh, Schnitt, Postproduktion), Einrichtung und Pflege von Funnels und Landingpages, Schaltung, Betreuung und Auswertung digitaler Werbekampagnen, Übermittlung von qualifizierten Leads an den Kunden sowie statistische Auswertungen und Optimierungsempfehlungen.

1.4 Die Agentur verpflichtet sich, die Interessen des Kunden gewissenhaft zu vertreten. Der Kunde stellt der Agentur alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Agentur von sämtlichen Leistungspflichten befreit, soweit deren Ausführung hierdurch unmöglich oder unzumutbar wird.

1.5 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Mitwirkung sämtliche angeforderten Inhalte, Materialien, Zugangsdaten oder Rückmeldungen innerhalb der von der Agentur gesetzten Fristen zu liefern. Unterlässt der Kunde dies, ist die Agentur berechtigt, Projekttermine zu verschieben und zusätzlich entstehende Kosten gemäß dem jeweils gültigen Stundensatz abzurechnen.

Vertragsschluss und Durchführung

2.1 Verträge kommen ausschließlich durch beidseitig unterzeichnete schriftliche Angebote oder durch Annahme eines schriftlichen Angebots in Textform (z. B. E-Mail) zustande. Eine Beauftragung per Messenger-Dienst gilt nur dann als Vertragsabschluss, wenn sie in Textform durch die Agentur bestätigt wurde. Mündliche oder konkludente Vertragsschlüsse sind ausdrücklich ausgeschlossen.

2.2 Die Leistungen der Agentur ergeben sich aus dem jeweils schriftlich unterbreiteten Angebot. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und werden gesondert vergütet. Bei Änderungswünschen des Kunden während eines laufenden Projekts hat dieser sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

2.3 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer zu beauftragen. Die Auswahl der Subunternehmer obliegt ausschließlich der Agentur.

Abnahme

3.1 Die von der Agentur erbrachten Leistungen sind durch den Kunden innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung über die Fertigstellung abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Erklärung der Abnahme oder keine Mitteilung konkreter und nachvollziehbarer Mängel, so gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.

3.2 Etwaige Mängel sind konkret zu benennen und der Agentur in Textform mitzuteilen. Der Agentur ist Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.2 Zahlungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen sowie weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

4.3 Bei Projektabbruch, -verzögerung oder wesentlicher Leistungsänderung auf Veranlassung des Kunden behält sich die Agentur das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen vollständig abzurechnen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

4.4 Zusatzkosten, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen (z. B. Locationmiete, Technik, Casting), werden gesondert zum Selbstkostenpreis abgerechnet.

Nutzungsrechte

5.1 Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit von der Agentur erstellten Inhalte (z. B. Videos, Bilder, Texte, Layouts) verbleiben uneingeschränkt im Eigentum der Agentur. Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausdrücklich nicht, sofern nicht im Einzelvertrag schriftlich abweichend geregelt.

5.2 Jede Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Inhalte durch den Kunden bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch die Agentur.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte auf Rechte Dritter zu prüfen. Er haftet für deren Rechtskonformität und stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter in vollem Umfang frei.

Erfolg und wirtschaftliche Ergebnisse

6.1 Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine Garantie für Leads, Umsätze, Reichweite oder sonstige Kennzahlen übernommen.

6.2 Der Kunde erkennt an, dass Werbewirkung von zahlreichen externen Faktoren abhängig ist, auf welche die Agentur keinen Einfluss hat (z. B. Marktentwicklung, Verhalten von Plattformbetreibern, Zielgruppenverhalten).

6.3 Rückforderungen aufgrund angeblich unzureichender wirtschaftlicher Ergebnisse sind ausgeschlossen.

Vertragslaufzeit, Produktionsabsage und Projektverzögerung

7.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Das Vertragsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

7.2 Sagt der Kunde bestätigte Dreharbeiten weniger als 7 Werktage vor Drehbeginn ab, hat er 50 % der kalkulierten Drehkosten zu tragen. Bei Absagen unter 3 Werktagen werden 75 % fällig. Bei Absagen unter 1,5 Werktagen oder Nichterscheinen ist der volle Betrag zu leisten. Hinzu kommen etwaige externe Kosten (z. B. Genehmigungen, Locations).

7.3 Verzögert sich die Fertigstellung eines Projekts aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. ausbleibende Rückmeldung, verspätete Freigaben, fehlende Zuarbeit), so ist die Agentur berechtigt, Projekttermine anzupassen und den Mehraufwand gemäß aktueller Preisliste abzurechnen. Dauert die Verzögerung länger als 60 Kalendertage, kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall vollumfänglich abgerechnet.

Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, Walldorf.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Stand: 03.08.2025